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Gericht bestätigt Recht eines Mieters auf eine eigene Waschmaschine

Gericht bestätigt Recht eines Mieters auf eine eigene Waschmaschine

Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung wohnt zur Miete und ist daher in einigen Angelegenheiten an die Weisungen des Vermieters gebunden. Bauliche Änderungen an der gemieteten Immobilie sind nur mit Erlaubnis des Eigentümers zulässig und auch die Haltung eines Hundes als Haustier kann vertraglich untersagt werden. Mancher Vermieter geht sogar noch weiter und verbietet das Aufstellen einer eigenen Waschmaschine.

Mieter müssen sich nicht damit abfinden, dass ihnen der Mietvertrag eine eigene Waschmaschine verbietet. Auch wenn eine solche Klausel Bestandteil des Mietvertrages ist, muss man seine Wäsche nicht im Waschsalon waschen. Unlängst hat sich ein deutsches Gericht mit einem solchen Fall befasst und eindeutig entschieden, dass der Vermieter seinem Mieter das Aufstellen einer eigenen Waschmaschine nicht verwehren kann.

Mieter haben Anspruch auf eine eigene Waschmaschine

Unabhängig davon, ob es sich um ein Niedrigenergiehaus handelt oder eine eigene Waschmaschine aus anderen Gründen im Mietvertrag verboten wird, hat das Landgericht Aachen unlängst den Anspruch von Mietern auf eine eigene Waschmaschine bestätigt, wie „kostenlose-urteile.de“ zu berichten weiß. Dem Urteil zufolge entspricht es dem Gebrauch einer Wohnung, dass der Mieter hier die Möglichkeit hat, seine anfallende Wäsche in den eigenen vier Wänden zu waschen. In dem konkreten Fall beurteilte das Landgericht Aachen das Verbot einer eigenen Waschmaschine als unangemessen und erklärte die diesbezügliche Klausel für unwirksam.

Foto: Lupo  / pixelio.de

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